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Dieses Dokument beinhaltet den Lizenzvertrag für registrierte und nicht registrierte Shareware von X-ITEC.

Stand: März 2006

Lizenzvertrag - nicht registriert
BESCHRÄNKTE GARANTIE
DAS PROGRAMM WIRD "WIE ES IST" OHNE JEDE
AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG
VERTRIEBEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR BESONDERE
ZWECKE. IN KEINEM FALL SIND DER AUTOR ODER DIE
AUTOREN FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR ZU
MACHEN, EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGER ODER
FOLGERICHTIGER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM
GEBRAUCH DES PROGRAMM ERGEBEN, SELBST WENN VON
DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BERICHTET
WURDE.
SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE LIZENZ GELESEN UND
VERSTANDEN HABEN, UND ERKLÄREN SICH
EINVERSTANDEN MIT DEN BESTIMMUNGEN ALS DEN
VOLLSTÄNDIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN UNS, DER JEDEN
ANTRAG UND JEDE FRÜHERE VEREINBARUNG -
MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER NATUR - SOWIE ALLE
SONSTIGEN ABSPRACHEN ZWISCHEN UNS HINSICHTLICH
DIESES LIZENZINHALTS ERSETZT.
Dieses Produkt ist ein Shareware-Programm, das dem
Benutzer zur Erprobung kostenlos zur Verfügung gestellt
wird. Der Zweck von Shareware-Software besteht darin,
dass PC-Benutzern Qualitätssoftware geliefert werden soll,
die er 'vor dem Kauf ausprobieren' kann und bei der
weiteren Verwendung des Produkts zu bezahlen hat.
Wenn Sie dieses Programm nützlich finden und es nach
Ablauf der Probezeit weiterhin benutzen möchten, wird eine
Registrierungsgebühr fällig (siehe Informationen zur
Registrierung). Die Zahlung dieser Gebühr berechtigt einen
Benutzer dazu, eine Kopie dieses Produkts auf einem
beliebigen Computer zurzeit zu verwenden. Alle Benutzer
erhalten nach der Registrierung eine Kopie der letzten
Version - oder die Möglichkeit zum Herunterladen des
Programms - sowie kostenlose Unterstützung bei
technischen Fragen.
Alle Benutzer müssen ihre Kopie innerhalb von 45 Tagen ab
dem erstem Gebrauch registrieren lassen und die
entsprechende Gebühr entrichten oder ihnen wird die Lizenz
entzogen. Standortlizenzen und Mehrbenutzerlizenzen sind
auf Nachfrage bei X-ITEC erhältlich.
Jeder, der dieses Produkt gegen irgendeine Form von
Bezahlung vertreibt, muss sich für eine Berechtigung zuerst
an X-ITEC wenden.
Sie können diese Software an Freunde und Kollegen
weitergeben, müssen dabei aber alle Dateien der
Originalausgabe einbeziehen. Bitte ermuntern Sie sie zur
Registrierung ihrer Kopien, wenn sie die Software einsetzen
wollen.

Lizenzvertrag - registriert
Dies ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen
(entweder eine Person oder eine Gesellschaft) und X-ITEC.
Durch das Öffnen der versiegelten Softwareverpackung
(sofern vorhanden) und/oder durch Verwenden der
SOFTWARE erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieses
Vertrages einverstanden. Wenn Sie nicht mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind,
geben Sie das Paket und die beiliegenden Produkte
umgehend gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück.
SOFTWARE-LIZENZ

1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser Lizenzvertrag (Lizenz)
gestattet Ihnen den Einsatz einer Kopie des vorgenannten
Softwareprodukts, wobei die Benutzerdokumentation in
online- oder elektronischer Form (SOFTWARE) beinhaltet
sein kann. Die Lizenzierung der SOFTWARE erfolgt als
Einzelprodukt für einen einzelnen Benutzer oder als
Mehrbenutzerlizenzen und Standortlizenzen für eine Gruppe
von Benutzern. Dieser Vertrag erfordert es, dass jeder
Benutzer der SOFTWARE entweder als Einzelperson oder
als Mitglied einer Gruppe lizenziert wird. Eine
Mehrbenutzerlizenz ermöglicht es einer angegebenen
Anzahl von Benutzern die SOFTWARE jederzeit zu
verwenden. Dabei ist nicht die gleichzeitige Lizenzierung der
Benutzer vorgesehen. Jeder Benutzer dieser SOFTWARE
muss entweder als Einzelperson oder als Mitglied einer
Gruppe mit einer Mehrbenutzerlizenz abgesichert sein. Die
SOFTWARE ist auf einem Computer dann in Betrieb, wenn
sie in den vorübergehenden Speicher (z.B. RAM) geladen
oder im dauerhaften Speicher (z.B. Festplatte) auf dem
Computer installiert worden ist. Diese SOFTWARE kann in
einem Netzwerk installiert werden, wenn entsprechende
Beschränkungen vorhanden sind, die den ausschließlichen
Einsatz durch registrierte Benutzer garantieren.

2. URHEBERRECHT. Das Eigentum der SOFTWARE liegt bei
X-ITEC und ist durch Urheberrechtsgesetze der Vereinigten
Staaten von Amerika und internationale
Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen die
ausgelieferten Freischaltcodes und/oder Keyfiles weder auf
Papier, elektronisch oder anderen Form weitergeben.

3. ANDERE BESCHRÄNKUNGEN. Die zugestellte
Registrierungsmitteilung, die Ihren Freischaltcode sowie
diese Lizenz aufweist, stellt ihren Lizenznachweis dar, mit
dem Sie ihre garantierten Rechte geltend machen können.
Bewahren Sie sie gut auf. Sie dürfen die SOFTWARE nicht
vermieten oder verleasen; Sie dürfen Ihre Rechte an dieser
Lizenz aber dauerhaft übertragen, sofern Sie diese Lizenz,
die SOFTWARE und alles gedruckte Begleitmaterial
übertragen, keine Kopien zurückbehalten und der
Empfänger sich mit allen Bestimmungen dieses Vertrags
einverstanden erklärt. Sie dürfen die SOFTWARE nicht
zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder
disassemblieren, es sei denn die vorangegangene
Beschränkung verstößt ausdrücklich gegen geltendes
Recht.

BESCHRÄNKTE GARANTIE. X-ITEC garantiert, dass die
Software in Übereinstimmung mit dem beiliegenden
gedruckten Material (sofern vorhanden) und der
Online-Dokumentation für die Dauer von 365 Tagen nach
Erhalt im Wesentlichen anwendbar ist.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die gesamte Haftung und Ihr
alleiniger Anspruch bestehen nach Wahl von X-ITEC
entweder (a) in der Rückerstattung des Kaufpreises oder
(b) in der Reparatur oder dem Ersatz der SOFTWARE, die
dieser beschränkten Garantie nicht genügt und die
zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an X-ITEC
zurückgegeben wird. Diese beschränkte Garantie gilt nicht,
wenn der Ausfall der SOFTWARE auf einem Unfall, auf
Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung
zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-SOFTWARE wird eine
Garantie für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder
aber für dreißig (30) Tage gewährt, wobei der längere
Zeitraum maßgebend ist.

KEINE WEITERE GEWÄHRLEISTUNG. X-ITEC schließt jede
weitere Gewährleistung, ob ausdrücklich oder implizit,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung
zur Marktfähigkeit oder Eignung für besondere Zwecke,
bezüglich der SOFTWARE und der zugehörigen schriftlichen
Materialien im maximal zulässigen Rahmen geltenden Rechts
aus.

KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. In keinem Fall kann
X-ITEC für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt
eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen
Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust)
haftbar gemacht werden, die auf Grund der Benutzung
oder
der Unfähigkeit zur Benutzung der SOFTWARE entstehen,
selbst wenn X-ITEC von der Möglichkeit dieser Schäden in
Kenntnis gesetzt worden ist.



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